Fahren war Gestern, Cruisen ist heute
Ausbildungsfahrschule für Fahrlehrer 

B197 der Modernste und Zukunftsorientierte Führerschein

Jetzt ist es fix. 

Seit dem 01.04.2021 könnt ihr die Fahrerlaubnisprüfung B oder B17 auch auf Automatikfahrzeugen absolvieren, ohne dass ihr später Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl habt. 

Automatik oder Schaltgetriebe, beides ist dann möglich.
Bei der Antragstellung, auch später noch möglich, gebt ihr an, dass es eine reine  Schaltgetriebe- oder Automatikausbildung bzw. eine duale Schalt- und Automatikausbildung haben wollt und eine Automatikprüfung haben wollt. 

Neu ist jetzt die Fahrerschulung B197. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15 minütige "Prüfungsfahrt" mit eurem Fahrlehrer fällig, die gerne auch in die laufende Fahrausbildung eingebettet sein können. Final bekommt ihr dann eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 zur Vorlage in der Fahrerlaubnisbehörde. Es wird eine weitere Schlüsselzahl (197) eingetragen. Jetzt dürft ihr auch wieder ganz regulär Schalgetriebe fahren. Laut BMVI werden ca. 50% diese Regelung nutzen, "stressreduziert" durch die Fahrprüfung.
B197 - Das ist zu beachten
Fahrerschulung, keine neue Fahrerlaubnis
10 Übungsstunden auf Schaltgetriebe
kann während oder nach der FE Ausbildung absolviert werden
nur eine 15 minütige "Prüfung" mit eurem Fahrlehrer
Keine praktische Fahrprüfung mit TÜV Prüfern

PKW-Führerschein - Klasse B197
Alter:
ab 18 Jahre (kann mit 17 1/2 beantragt werden) ab 17 Jahre (begleitetes fahren)
Anhänger:
bis 750 kg
mit Anhängern über 750 kg ist die Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Vorbesitz:
kein Führerschein vorrausgesetzt
Beinhaltet:
Klasse AM (Kleinkrafträder)
Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)
Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden á 90 Min. Grundstoff
2 Doppelstunden á 90 Min.Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusbO zzgl.
5 Fahrstunden á 45 Min. Überland
4 Fahrstunden á 45 Min. Autobahn
3 Fahrstunden á 45 Min. Dämmerung / Dunkelheit

Inkl. 10 Fahrstunden Schaltgetriebe und 15 Min. Test beim Fahrlehrer 
Prüfung
Theorie:
3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden
Praxis:
1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
55 Minuten „Schwitzen“ – Prüfung bestanden
Führerschein / Fahrberechtigung – BF17 wird erst ab dem Erreichen des Mindestalters ausgegeben