33Jahre Fahrschule Steinhoff unser Angebot im Dezember            Grundgebühr und App 333,00€                                                                                                                               Fahren war Gestern, Cruisen ist heute
Ausbildungsfahrschule für Fahrlehrer 

PKW-Führerschein - Klasse BF17 - begleitetes Fahren Klassen B - B197 

Aktuelle Studien belegen, dass viele Jugendliche zugeben, dass ihr Fahrverhalten oft durch Angst bestimmt ist und sie sich mehr Sicherheit wünschen. Sie haben gerne einen Beifahrer an ihrer Seite.

Ziel des begleiteten Fahrens ist es, sich im Beisein eines erfahrenen Begleiters, Fahrerfahrung anzueignen.

Alter:

ab 17 Jahre (kann mit 16 1/2 beantragt werden)

Klasse:

Beantragung für B, B96 und BE

Vorbesitz:

kein Führerschein vorrausgesetzt

Beinhaltet:

Klasse AM (Kleinkrafträder)

Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)

Ausbildung

Theorie:

12 Doppelstunden á 90 Min. Grundstoff

2 Doppelstunden á 90 Min.Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusbO zzgl.

5 Fahrstunden á 45 Min. Überland

4 Fahrstunden á 45 Min. Autobahn

3 Fahrstunden á 45 Min. Dämmerung / Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden

Praxis:

1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

55 Minuten „Schwitzen“ – Prüfung bestanden

Führerschein / Fahrberechtigung – BF17 wird erst ab dem Erreichen des Mindestalters ausgegeben

Voraussetzung:

  • Einverständnis der gesetzlichen Vertreter Antrag für Begleitetes Fahren ab 17
  • min. eine Begleitperson muss benannt werden. (weitere Begleitpersonen können benannt werden) Antrag der Begleitperson(en)

Wissenswertes

  • Nach bestandener Prüfung erhält man anstelle des Führerscheins eine Prüfbescheinigung, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Diese gilt nur für Deutschland!
  • Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt die Zusendung des Kartenführerscheins.

Begleitpersonen:

ab 30 Jahren

Vorbesitz:

min. 5 Jahre Klasse B oder entsprechend deutsche, schweizer, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis Tipp: Sie wollen Begleitperson beim begleiteten Fahren ab 17 werden, haben aber 2 Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem (ehemals Verkehrszentralregister in Flensburg)? Kein Problem! Mit dem Fahreignungsseminar können Sie einen Punkt abbauen und den Fahranfänger begleiten.

Punkte:

max. 1 Punkt

Wissenswertes

Die Begleitperson muss die 0,5 Promille-Regelung beachten und darf nicht unter der Wirkung berauschender Mittel und Substanzen stehen (Anlage zu § 24a StVG).