Aktuelle Studien belegen, dass viele Jugendliche zugeben, dass ihr Fahrverhalten oft durch Angst bestimmt ist und sie sich mehr Sicherheit wünschen. Sie haben gerne einen Beifahrer an ihrer Seite.
Ziel des begleiteten Fahrens ist es, sich im Beisein eines erfahrenen Begleiters, Fahrerfahrung anzueignen.
Alter:
ab 17 Jahre (kann mit 16 1/2 beantragt werden)
Klasse:
Beantragung für B, B96 und BE
Vorbesitz:
kein Führerschein vorrausgesetzt
Beinhaltet:
Klasse AM (Kleinkrafträder)
Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)
Ausbildung
Theorie:
12 Doppelstunden á 90 Min. Grundstoff
2 Doppelstunden á 90 Min.Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusbO zzgl.
5 Fahrstunden á 45 Min. Überland
4 Fahrstunden á 45 Min. Autobahn
3 Fahrstunden á 45 Min. Dämmerung / Dunkelheit
Prüfung
Theorie:
3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden
Praxis:
1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
55 Minuten „Schwitzen“ – Prüfung bestanden
Führerschein / Fahrberechtigung – BF17 wird erst ab dem Erreichen des Mindestalters ausgegeben
Voraussetzung:
Wissenswertes
Begleitpersonen:
ab 30 Jahren
Vorbesitz:
min. 5 Jahre Klasse B oder entsprechend deutsche, schweizer, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis Tipp: Sie wollen Begleitperson beim begleiteten Fahren ab 17 werden, haben aber 2 Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem (ehemals Verkehrszentralregister in Flensburg)? Kein Problem! Mit dem Fahreignungsseminar können Sie einen Punkt abbauen und den Fahranfänger begleiten.
Punkte:
max. 1 Punkt
Wissenswertes
Die Begleitperson muss die 0,5 Promille-Regelung beachten und darf nicht unter der Wirkung berauschender Mittel und Substanzen stehen (Anlage zu § 24a StVG).